Das Thema Abschiebung von Erkrankten Personen gehört in allen Bundesländern inzwischen zur Verwaltungspraxis. Das Thema greift nun eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf.
ABSCHIEBUNG TROTZ KRANKHEIT
PERSPEKTIVEN AUS DER PRAXIS UND MENSCHENRECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN
Die Analyse richtet sich an den Gesetzgeber sowie Entscheidungsträger_innen in Bund, Ländern und Kommunen, die in die Prüfung des Asylantrags (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), in die Vorbereitung der Abschiebung (Ausländerbehörden) und die Durchführung der Abschiebung (Landespolizeien, Bundespolizei) involviert sind. Sie möchte dabei einerseits den grund- und menschenrechtlichen Rahmen für die Abschiebung kranker Menschen abstecken. Sie möchte andererseits verdeutlichen, welche Schutzlücken in der Praxis – also beim Nachweis und der Prüfung von Abschiebungshindernissen, aber auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen – drohen, denen sich der Gesetzgeber annehmen sollte.
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https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/abschiebung-trotz-krankheit