Zwischen 2020 und dem 1. April 2021 hat Dänemark die Aufenthaltstitel von 380 Syrer_innen widerrufen oder nicht verlängert und erklärt, Damaskus und die Rif-Region seien wieder “sicher”. Viele der Geflüchteten warten aktuell noch auf eine endgültige Entscheidung in ihren Berufungsverfahren, doch bei 39 ist die Entscheidung bereits gefallen: Ihnen droht die Abschiebung nach Syrien. Amnesty International ist der Ansicht, dass jede Rückführung nach Syrien gegen das völkerrechtliche Non-Refoulement-Prinzip verstoßen würde, da Staaten niemanden in ein Land abschieben dürfen, in dem dieser Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
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