Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt werden
Hier die Entscheidung: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/09_210126/index.php
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt werden
Hier die Entscheidung: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/09_210126/index.php