Vom 23. Bis zum 25. Oktober, so die Planungen, sollte in der Bischöflichen Akademie ein Asyl-Einführungsseminar stattfinden. Für den Freitagnachmittag, vor Beginn des Seminars, hatten wir gemeinsam mit der Bischöflichen Akademie eingeladen die Ausstellung 70 JAHRE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE gemeinsam zu eröffnen.
Das überbuchte Seminar musste wegen der verschärften Corona-Regeln leider abgesagt werden. Die Ausstellungseröffnung konnte unter Einhaltung strenger Hygienemaßgaben zum Glück, immerhin gab es zahlreiche Anmeldungen, stattfinden. Aufgrund der an diesem Tag rasant nach oben steigenden Corona-Fallzahlen in der Städteregion Aachen und der schwierigen Corona-Situation in den Nachbarländern Belgien und Niederlande waren wir dann letztendlich 15 Personen.
In ihrer Begrüßung ging Frau Dr. Christiane Bongartz, Akademiedirektorin, auf die Entwicklung und Bedeutung der Menschenrechte ein. Dabei reflektierte sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Kontext der katholischen Kirche mit durchaus kritischen Worten. Ingeborg Heck-Böckler von Amnesty International räumte ein, dass ein Blick auf die Nachrichtenlage nicht gerade optimistisch stimmt: Weiter ertrinken Schutzsuchende auf ihrem Weg nach Europa im Mittelmeer. Staaten schotten sich ab, schüren die Angst vor Flüchtlingen oder „Fremden“, um vermeintliche Sicherheitsmaßnahmen durchzusetzen, die grundlegende Rechte beschneiden. Gemeinsame europäische Lösungen zu finden dauert lange und wird der Situation nicht gerecht. Andernorts werden ethnische Minderheiten systematisch verfolgt und ermordet – wie im Fall der muslimischen Rohingya in Myanmar. In Ländern wie Kenia werden die Rechte bestimmter Bevölkerungsgruppen, wie beispielweise LGBTI-Personen, schlichtweg ignoriert. Rassismus tritt deutlich zutage-fürchterlich in den USA-aber nicht nur dort. Auch in Deutschland müssen wir uns an die eigene Nase fassen. Und auch der Widerstand gegen staatliche Repression hat es schwer. Weltweit gehen Regierungen gegen eine aktive und kritische Zivilgesellschaft vor – sei es in China, Ungarn, Türkei, Mexiko oder Belarus.
Dennoch: Auch wenn es aktuelle Entwicklungen nicht vermuten lassen: Die Geschichte des internationalen Menschenrechtsschutzes ist eine Geschichte kontinuierlichen Fortschritts. Die Formulierung eines universellen Menschenrechtsstandards war 1948 revolutionär: „Alle Menschen sind frei geboren und gleich an Würde und Rechten“, hielten die damals 56 Staaten der Vereinten Nationen in Artikel 1 der Menschenrechtserklärung fest. Im Lichte der Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges und Millionen von Kriegsopfern hatten die Vereinten Nationen damit ihren Willen geäußert, solche Verbrechen nie wieder geschehen zu lassen. Die Menschenrechtserklärung sorgte für eine bis heute andauernde Weiterentwicklung und Kodifizierung des internationalen Menschenrechtsschutzes. In zahlreichen Abkommen und nationalen Verfassungen sind die 30 Artikel der Menschenrechtserklärung von 1948 inzwischen rechtsverbindlich festgeschrieben. Die beiden verbindlichen UN-Pakte über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die 1976 in Kraft traten, sind ein Meilenstein für den Menschenrechtsschutz.
Die Pandemie hatte auch auf das Organisieren der Ausstellung erhebliche Auswirkungen. So waren zum Beispiel die Aufhänger für die Bilder beim Postversand hängen geblieben. Corona-Zeiten erfordern Flexibilität und Kreativität: Die Bilder wurden kurz entschlossen auf Stühlen platziert. Von mehreren Besuchenden der Eröffnung wurde diese Notlösung als geschicktes Mittel wahrgenommen zu zeigen, was Menschenrechte für Jeden und Jede von uns sein sollen: Schutz und Sicherheit.
Unser Resümee: Gut, dass wir diese Eröffnung durchgeführt haben. Es entwickelten sich interessante Gespräche und in Zusammenarbeit mit der Bischöflichen Akademie in Aachen werden wir über ein Seminar zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nachdenken.