Wie aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigt wurde hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 12.6. veranlasst, dass Dublin-Überstellungen in deutsche Anrainerstaaten ab heute (15.6.) wieder aufgenommen werden können – das muss aber im Einvernehmen mit den entsprechenden Mitgliedstaaten passieren und die Verhandlungen dazu sind wohl noch nicht abgeschlossen. Diese Überstellungen sollen bevorzugt auf dem Landweg erfolgen. Überstellungen sollen nach dem Gegenseitigkeitsprinzip erfolgen, also Deutschland übernimmt nur Personen wenn Deutschland auch in das Land überstellen kann.
In einem zweiten Schritt sollen dann auch Überstellungen in andere Mitgliedstaaten per Luftweg erfolgen, am besten per Charterflug. Ziel ist, dass bis zum Ende des Jahres die Überstellungen wieder regulär laufen.
Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen: Zweiwöchige Quarantäne bei Überstellungen nach Deutschland; keine Überstellung von Personen mit COVID-19 Erkrankung (bis zur Genesung) oder Symptomen; geeignete Schutzmaßnahmen während der Überstellung und eine Prüfung der Vertretbarkeit der Überstellung bei Personen ab einem Alter von 60 Jahren oder solchen mit schweren Grunderkrankungen (u. a. Krebs, Diabetes, Autoimmunerkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen).
Der Widerruf der Aussetzung der Abschiebungsanordnung soll laut BAMF in jedem Einzelfall den betroffenen Antragstellenden bzw. deren anwaltlicher Vertretung, den zuständigen Ausländerbehörden, dem jeweils zuständigen Mitgliedstaat und – bei gerichtshängigen Verfahren – dem zuständigen Verwaltungsgericht mitgeteilt werden.