Portugal zeigt Solidarität in Coronakrise: Expresslegalisierung

MADRID taz | Wer in Portugal vor dem 18. März, als dort der Ausnahmezustand im Kampf gegen das Coronavirus ausgerufen wurde, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, bekommt diese jetzt automatisch erteilt. Mit dem Antrag in der Hand werden die Betroffenen bis mindestens zum 1. Juli diesen Jahres die vollen Rechte genießen. Sie werden in die Sozial- und Krankenversicherung aufgenommen, können arbeiten, Arbeitslosengeld beantragen und ein Bankkonto eröffnen. Das gilt auch für Flüchtlinge, die Asyl beantragt haben. Und wer ein Visum hatte, das nach dem 25. Februar verfallen ist, darf bis zum 30. Juni im Land bleiben. Dieses Maßnahmenpaket gab Innenminister Eduardo Cabrita im Namen der sozialistischen Regierung von Ministerpräsident Antonio Costa am Samstag bekannt.

Den ganzen Artikel findet man hier: “Portugal zeigt Solidarität in Coronakrise: Expresslegalisierung – Portugal macht’s vor. Alle dort lebenden Ausländer bekommen bis mindestens 1. Juli volle Aufenthaltsrechte – inklusive Krankenversicherung. –
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8. April 2020