Amnesty-Statement zum Gutachten des EuGH
BERLIN, 14.01.2020 – Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof ist der Ansicht, dass das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen gegen EU-Recht verstößt und Grundrechte unrechtmäßig einschränkt. Das geht aus den heute vorgelegten Schlussanträgen des Generalanwalts hervor. Dazu erklärt Janine Uhlmannsiek, Expertin für Europa und Zentralasien bei Amnesty International in Deutschland:
„Das Gesetz verfolgt allein das Ziel, die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in Ungarn zu behindern und zu diskreditieren. Kritische Stimmen sollen eingeschüchtert werden. Die ungarische Regierung verletzt mit dem Gesetz die Grundwerte der Europäischen Union und ignoriert grundlegende Freiheits- und Vereinigungsrechte. Seit Jahren schafft die Regierung in Budapest ein zunehmend feindseliges Klima für Menschenrechtsarbeit. Die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch die deutsche Bundesregierung, müssen jetzt an der Seite der Zivilgesellschaft in Ungarn stehen und die ungarische Regierung zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen auffordern. Dieses repressive Gesetz muss zurückgenommen oder entsprechend menschenrechtlicher Standards abgeändert werden.“
Hintergrund:
Die ungarische Regierung versucht, kritische Stimmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Land massiv einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. NGOs, darunter auch die ungarische Amnesty-Sektion, sind immer wieder Schikanen und Diffamierungen durch Regierungsvertreter und regierungsnahe Medien ausgesetzt. Zudem wurden mehrere NGO-Gesetze verabschiedet, die zivilgesellschaftliches Engagement behindern und kriminalisieren.
Im Juni 2017 trat ein NGO-Gesetz nach russischem Vorbild in Kraft, das Organisationen, die Geld aus dem Ausland erhalten, verstärkt unter Kontrolle stellt und stigmatisiert. NGOs, die jährlich mehr als 24.000 Euro aus dem Ausland erhalten, müssen sich als „auslandsfinanzierte zivilgesellschaftliche Organisation“ registrieren lassen und diese Bezeichnung in sämtlichen Veröffentlichungen angeben. Diese Bezeichnung dient nur dem Zweck, das Ansehen der betroffenen NGO zu beschädigen, indem der Eindruck erweckt wird, sie werde aus dem Ausland gesteuert. Organisationen, die gegen diese Auflagen verstoßen, drohen hohe Strafzahlungen sowie letztendlich ein Arbeitsverbot. Das Gesetz verletzt grundlegende Freiheits- und Vereinigungsrechte der Menschen in Ungarn. Die ungarische Amnesty-Sektion widersetzt sich dem Gesetz und hat gemeinsam mit anderen NGOs dagegen geklagt. Die EU-Kommission hat wegen des Gesetzes den Europäischen Gerichtshof angerufen und Klage gegen Ungarn eingereicht. Heute hat der Generalanwalt in diesem Verfahren seine Schlussanträge vorgelegt. Darin stellt er dar, dass das NGO-Gesetz gegen EU-Recht verstößt und Grundwerte, darunter das Recht auf Versammlungsfreiheit, unrechtmäßig einschränkt.